Wichtig, wenn mein Hund verloren geht
Jeder hofft natürlich, dass es ihm niemals passieren wird: Dass der eigene Hund davonläuft, gestohlen wird oder auf irgendeine sonstige Weise verschwindet. Aber was wäre, wenn? Welche Möglichkeiten gibt es, ehrlichen Findern die Rückgabe des Tieres zu ermöglichen? Und wie kann man einen illegalen Handel mit dem Hund so schwer wie möglich machen?
„Ich heiße...“
Eine schon lange bekannte Methode, die „Zuordnung“ eines Hundes zu erleichtern, besteht darin, die Adresse des Besitzers am Halsband zu befestigen. Zu diesem Zweck bietet der Zoohandel verschließbare Leder- oder Metallbehälter an, in denen ein Zettel mit Name, Anschrift und Telefonnummer des Hundehalters deponiert werden kann. Zusätzlich können darauf das Tier betreffende Besonderheiten vermerkt werden, zum Beispiel, dass Medikamentengaben dringend erforderlich sind. An den Metallring des Halsbandes gehängt, trägt der Hund sie immer bei sich, wenn er im Freien unterwegs ist. So sollte es zumindest sein – leider ist aber immer die Gefahr gegeben, dass sich die Befestigung des Adressanhängers oder das Halsband selbst löst, beispielsweise dann, wenn der Hund durchs Gebüsch stromert. Gerade bei einem badebegeisterten Tier muss man immer wieder sicherstellen, dass kein Wasser in das Behältnis eingedrungen ist und den Zettel unleserlich gemacht hat. Alternativ kann man die Anschrift auch auf eine fest in das Halsband eingelassene Metallplakette eingravieren lassen. Wenn aber der Hund ohne Halsband davonläuft?
Das alles sind also keine Methoden, mit denen man den Hund dauerhaft und unverwechselbar kennzeichnen kann. Gehen das Halsband oder der Adressanhänger verloren oder trifft der Vierbeiner auf Menschen, die kein ernstes Interesse daran haben, ihn zurückzugeben, dann kann die Suche nach dem Tier ausgesprochen schwierig werden.
Die Nummer im Ohr
Wesentlich haltbarer und schwer zu ignorieren ist dagegen eine Tätowierung. Dabei werden dem Hund Zahlen und/oder Buchstaben dauerhaft in die Innenseite der Ohrmuschel geprägt. Zwei Systeme, mit denen tätowiert werden kann, sind derzeit auf dem Markt. Bei der ersten Methode werden mittels einer Zange kleine Löcher in den Ohrlappen gestanzt, die in ihrer Gesamtheit die Buchstaben-/Zahlenkombination ergeben. Unmittelbar danach wird die pastenartige, grüne, blaue oder schwarze Tätowierfarbe in die Löcher hineingerieben. Nach dem Trocknen löst sich die Farbe vom Ohr und bleibt nur in den vorgestanzten Löchern erhalten, so dass man die Tätowierung lesen kann. Der Erfolg dieses Vorgehens ist stark davon abhängig, dass die Farbe sorgfältig und tief genug in die ebenfalls ausreichend tiefen Stanzlöcher eingearbeitet wird. Nicht wenige Tätowierungen sind nämlich aufgrund mangelnder Farbhaftung nur schwer komplett zu lesen. Bei dem zweiten System wird die Kennzeichnung mit einem Tätowierstift durchgeführt. Auch hier muss die Ohrmuschel sauber und fettfrei sein, damit die Tätowierfarbe gut hält und nicht mit der Zeit verblasst. Weil man bei dieser Methode nicht wie bei der Tätowierzange auf die dem Tierarzt vorliegenden Zahlen und Buchstaben angewiesen ist, ist hier eine individuelle Kennzeichnung nach Besitzerwunsch möglich.
Für die Tätowierung ist eine Narkose zwingend erforderlich, weil der Prozess schmerzhaft ist. Oft wird sie deshalb bei einer ohnehin notwendigen Allgemeinanästhesie, zum Beispiel bei der Kastration oder einer Zahnbehandlung als zusätzlicher Eingriff durchgeführt.
Elektronische Kennzeichnung
Es klingt im ersten Moment etwas unheimlich, ist aber ganz harmlos: Die Kennzeichnung mittels eines Mikrochips. Dabei handelt es sich um ein wenige Millimeter langes und einen Millimeter dickes Röhrchen, in das eine Nummer „verpackt“ ist. Mit einem elektronischen Lesegerät kann sie abgerufen werden. Der Mikrochip, auch Transponder genannt, wird an der linken Halsseite des Tieres unter die Haut eingesetzt. Dazu dient eine Hohlnadel, in der sich der Chip zu Anfang befindet und durch die er an die richtige Stelle geschoben wird. Das ähnelt dem Spritzen eines Medikaments und wird von den Hunden auch genauso gut akzeptiert. Bewegt man nun das Lesegerät an der Stelle, an der sich der Chip befindet über das Fell des Hundes, dann erscheint auf der Anzeige des Gerätes die zum Mikrochip gehörende Nummer. Ein Lesegerät besitzt fast jeder Tierarzt, die Tierheime und auch die Polizei. Eine Gefährdung für Hund oder Besitzer ist nicht zu befürchten.
Technisch gesehen handelt es sich um ein System, bei dem Sender (Transponder) und Empfänger (Lesegerät) über elektromagnetische Wellen kommunizieren. Nur in genau dem Moment, in dem er vom Lesegerät aktiviert wird, sendet der Mikrochip auf einer sehr niedrigen Frequenz seine Informationen. Durch ein elektromagnetisches Wechselfeld wird dabei im Mikrochip ein Induktionsstrom erzeugt, der die Datenübertragung aktiviert. Der Chip selber benötigt daher keine Batterie. Die gleiche Technik wird zum Beispiel bei kontaktlos lesbaren Chipkarten eingesetzt.
Wichtig: Die Registrierung
Die Möglichkeit, den Hund identifizieren zu können, ist jedoch nur ein Teil der Voraussetzungen, die für eine Rückgabe an den Besitzer erfüllt sein müssen. Der auf Ohrtätowierung oder Chip ermittelten Nummer müssen danach auch noch der Hundehalter und seine Adresse zugeordnet werden. Dafür gibt es Tierdatenbanken, die diese Informationen speichern und bei denen sich der Finder eines Tieres oder ein Tierarzt oder Polizist, der einen Hund ungeklärter Herkunft vor sich sitzen hat, informieren kann. Unmittelbar im Zusammenhang mit der Tätowierung oder der Implantation eines Mikrochips wird Ihnen der Tierarzt deshalb in aller Regel ein Formular zur Registrierung des Hundes mitgeben, das Sie an die Registrierungsstelle schicken können. Sollte das nicht der Fall sein, dann fragen Sie unbedingt beim Tierarzt nach, ob er die neu vergebene Nummer bereits selbst gemeldet hat oder ob Sie sich darum kümmern sollen!
Europas größte Datenbank für Suchtiere ist „TASSO“. Sie bietet die Registrierung des Tieres, eine 24-Stunden-Notruf-Nummer und die Möglichkeit, im Internet nach dem vermissten Hund zu suchen, kostenlos an. Eine weitere, ebenfalls rund um die Uhr erreichbare Datenbank wird vom Deutschen Tierschutzbund („Deutsches Haustierregister“) unterhalten.